Warum viele Hersteller ihren Dokumentationsstand jetzt überprüfen sollten

Maschinenverordnung 2027

Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 treten ab dem 20. Januar 2027 neue Anforderungen an Hersteller von Maschinen und Anlagen in Kraft. Besonders technische Dokumentationen, Risikobeurteilungen und CE Nachweise rücken stärker in den Fokus. Viele Unternehmen stellen sich daher die Frage: Sind unsere bestehenden Unterlagen bereits ausreichend vorbereitet?

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Die Maschinenverordnung verändert mehr als nur gesetzliche Anforderungen

Mit der neuen Maschinenverordnung werden aktuelle Entwicklungen wie Software, digitale Funktionen, Vernetzung und Cybersecurity deutlich stärker berücksichtigt als bisher. Dadurch verändern sich auch die Anforderungen an technische Dokumentationen und Nachweise. Hersteller müssen nachvollziehbar dokumentieren können, wie sicherheitsrelevante Funktionen umgesetzt wurden und welche Risiken bewertet wurden. Für viele Unternehmen bedeutet das nicht zwangsläufig eine vollständige Neuerstellung ihrer Dokumentation. Häufig ist jedoch eine strukturierte Überprüfung sinnvoll, um mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Auch wenn die Maschinenverordnung erst ab Januar 2027 verbindlich gilt, sollten Hersteller nicht bis kurz vor dem Stichtag warten. Je früher bestehende Dokumentationen bewertet werden, desto besser lassen sich notwendige Anpassungen planen und in laufende Entwicklungs- oder Änderungsprozesse integrieren. Eine frühzeitige Analyse schafft Transparenz und reduziert den Aufwand kurz vor Inkrafttreten der neuen Anforderungen.

Warum ein MVO-Check sinnvoll ist

Viele Unternehmen wissen heute nicht, ob ihre vorhandenen Dokumentationen die neuen Anforderungen bereits erfüllen. Genau hier setzt der MVO-Check an.

Er betrachtet unter anderem:

  • Technische Dokumentation

  • Risikobeurteilung

  • Betriebsanleitungen

  • CE-Compliance

Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres aktuellen Stands und erkennen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf bestehen könnte.

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