Erfüllen Ihre technischen Dokumentationen die Anforderungen der Maschinenverordnung?

MVO Check zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich. Für Hersteller von Maschinen und Anlagen ergeben sich daraus neue Anforderungen an technische Dokumentationen, Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen und CE Nachweise.

Viele Unternehmen verfügen bereits über umfangreiche Dokumentationen. Häufig ist jedoch unklar, ob bestehende Unterlagen die zukünftigen Anforderungen vollständig erfüllen und an welchen Stellen konkreter Handlungsbedarf besteht.

Mit dem kostenlosen MVO Check erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres aktuellen Stands und erkennen frühzeitig mögliche Lücken und Risiken.

Warum die Maschinenverordnung jetzt relevant ist

Die Maschinenverordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und berücksichtigt neue technologische Entwicklungen wie Software, digitale Funktionen, Vernetzung und Cybersecurity deutlich stärker.

Dadurch steigen die Anforderungen an technische Dokumentationen und Nachweise. Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentieren können, wie sicherheitsrelevante Funktionen umgesetzt werden und wie Risiken bewertet wurden.

Wer frühzeitig prüft, wo Anpassungsbedarf besteht, schafft Planungssicherheit und vermeidet unnötigen Zeitdruck kurz vor Inkrafttreten der Verordnung.

Welche Bereiche betrachtet der MVO Check?

Ihr Ergebnis

Nach Abschluss des MVO Checks erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres aktuellen Stands.

Sie erkennen:

  • in welchen Bereichen Handlungsbedarf bestehen könnte

  • welche Themen näher betrachtet werden sollten

  • welche Anforderungen bereits berücksichtigt sind

  • welche nächsten Schritte sinnvoll sein können

Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich einen detaillierten MVO Readiness Bericht mit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben und ersten Handlungsempfehlungen.

Jetzt Klarheit schaffen

Nutzen Sie den MVO Check und gewinnen Sie eine erste Einschätzung darüber, wie gut Ihre Dokumentationen und Nachweise auf die Anforderungen der Maschinenverordnung vorbereitet sind.